Fragen & Antworten
Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen zu unserem Angebot. Nicht die passende Antwort dabei? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter: » Kontakt
BahnCard und RVL
Gibt es Ermäßigungen mit der BahnCard innerhalb des RVL?
Die BahnCard 25 bzw. 50 gilt aussschließlich für Fahrten mit der Bahn im Fernverkehr. Für Fahrten innerhalb des Verbundgebiets und im RVL.Verbundtarif wird keine BahnCard-Ermäßigung gewährt.
Die BahnCard 100 gilt bei DB Regio, Südbadenbus und SBB auch für Fahrten innerhalb des Verbunds. Die BahnCard 100 gilt außerdem unbegrenzt für Fahrten in der RVL-Zone 1 (Lörrach). Die BahnCard 100 gilt auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel SBB in allen Zügen des Nahverkehrs (RE, S-Bahn), jedoch nicht in den Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC).
Beschwerden
Gibt es einen Anlaß zur Beschwerde und Sie suchen den richtigen Ansprechpartner?
Die RVL-Geschäftsstelle hat keine direkte Einsicht in den Fahrbetrieb und dessen Ablauf. Deshalb ist es am einfachsten wenn Sie sich direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen wenden. Die Bus- und Bahnunternehmen im RVL erstellen die Fahrpläne, regeln den Fahrzeug- und Personaleinsatz sowie die Betriebsdurchführung. Somit haben Sie gleich den richtigen Ansprechpartner.
Selbstverständlich können Sie Ihre Beschwerde auch an uns richten. Wir geben sie an das entsprechende Unternehmen weiter und Sie erhalten von dort Antwort.
Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der RVL ist Mitglied der Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V., der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort, einer Erklärung oder einem Einigungsvorschlag zu Ihrer Beschwerde nicht einverstanden sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außergerichtlichen Streitbeilegung.
Kontakt: Schlichtungsstelle Reise & Verkehr e.V.
Fasanenstr. 81, 10623 Berlin,
https://www.schlichtung-reise-und-verkehr.de/
Dritt-Kind-Regelung
Gibt es eine Entlastungen für Eltern ab dem dritten schulpflichtigen Kind?
Ab dem 3. schulpflichtigen Kind wirkt die Dritt-Kind-Regelung des Landkreis Lörrach. Wonach die Fahrkarte ab dem 3. Kind vom Landkreis Lörrach erstattet werden kann, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.
Weitere Informationen zu Antragstellung und Erstattung erhalten Sie direkt beim Landratsamt Lörrach
https://www.loerrach-landkreis.de/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=1954
Erhöhtes Beförderungsentgelt
Was passiert wenn ich keine gültige Fahrkarte habe?
Bitte lösen Sie vor Fahrtantritt Ihre Fahrkarte. Reisende ohne gültigen Fahrausweis zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro.
1.Klasse
Nutzung der 1. Klasse im regionalen Schienenverkehr
Grundsätzlich ist für die Benutzung der 1. Klasse ein Zusatzfahrschein erforderlich. Zusatzfahrscheine gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigenFahrschein. In bestimmten Vertriebssystemen werden 1. Klasse-Fahrscheine als ein Fahrschein ausgegeben.
a) Einzelfahrschein/Mehrfahrtenkarte
Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs ist für Erwachsene und Kinder zusätzlich zum Regelfahrschein(2.KL) je Fahrt und Person ein Kinderfahrschein als Zusatzfahrschein erforderlich. Zusatzfahrscheine gelten jeweils für eine Fahrt und so lange wie der zugehörige Fahrschein.
Der Preis dieses Zusatzfahrscheines ist einheitlich für Erwachsene und Kinder.
Maßgebend für den Kauf des Zusatzfahrscheines ist die Preisstufe der im regionalen Schienenverkehr zurückgelegten Fahrstrecke in der 1. Klasse.
Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit PunkteCard ist für Erwachsene und Kinder zusätzlich zu den für die Fahrt erforderlichen Punkten je Fahrt und Person die für Kinder erforderliche Punktzahl zu entwerten.
b) Card24
Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit der SoloCard24 bis 3 Zonen ist zusätzlich ein Einzelfahrschein für 3 Zonen, mit der SoloCard24 Netz ein Einzelfahrschein für 4 Zonen mit gleicher Entwertung erforderlich.
Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit der TeamCard24 bis 3 Zonen ist zusätzlich je ein Einzelfahrschein für 3 Zonen, mit der TeamCard24 Netz je ein Einzelfahrschein für 4 Zonen mit gleicher Entwertung für jede der mitfahrenden Personen erforderlich.
c) Zeitkarten
Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit einer Zeitkarte für Erwachsene ist zusätzlich eine weitere Erwachsenenzeitkarte der Preisstufe 1 (2 Zonen) mit gleicher zeitlicher Gültigkeit erforderlich.
Bei KombiCards ist zur Nutzung der 1. Klasse eine zusätzliche KombiCard zu lösen.
Mit Monatskarten im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard/RVL-Jugendticket BW und RegioCard Plus Jugendliche) ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht möglich.
Von Fahrgästen mit RegioCard 2. Klasse ist für den einmaligen Übergang in die 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs ein Zusatzfahrschein gemäß a) zu lösen.
RVL-Jahresabos für die 1.Klasse werden in Form einer Karte mit entsprechendem Aufdruck ausgegeben.
Entwerterautomaten
Der PunkteCard-Entwerterautomat am Bahnsteig ist defekt. Was tun?
Bitte begeben Sie sich im Zug unverzüglich und unaufgefordert zum Zugbegleiter und melden ihm dies. Das Zugpersonal nimmt Ihre Personalien auf und stellt Ihnen eine vorläufige Fahrpreisnacherhebung aus. Wenn die Überprüfung des Entwerters Ihre Angabe bestätigt, ist die Nacherhebung hinfällig.
Ist der Defekt des Entwerters bereits bekannt, erfolgt ausnahmsweise eine Entwertung der PunkteCard durch das Kontrollpersonal.
Ersatzkarten
Gibt es für Abokarten Ersatz?
Ja, bei Verlust oder Zerstörung kann eine Ersatzkarte beantragt werden. Dies muss schriftlich an die RVL-Geschäftsstelle erfolgen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter https://rvl-online.de/information-service/infomaterial-antraege-download/zum Download.
Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10,00 Euro / 15,00 Euro. Die Gebühr wird gemäß Entgelttabelle der RVL-Beförderungsbedingungen fällig und vom angegebenen Konto abgebucht. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 3 Arbeitstage. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Antragsformular.
Fahrscheine
Erhält man RVL-Fahrscheine auch in den Nachbarverbünden?
Da die Fahrscheine des RVL ausschließlich Verbundfahrscheine sind, also nur für den Nahverkehr innerhalb des Verbundgebiets gelten, sind diese auch nur innerhalb des Landkreises Lörrach erhältlich. Für Fahrten von und zu Zielen außerhalb des Verbundraumes des RVL gelten die Tarife und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens.
Ausnahmen: RegioCards und SchülerRegioCards für den RVL können auch an den DB-Automaten im Freiburger Verkehrsverbund RVF und im Waldshuter Tarifverbund WTV gelöst werden. Die Verkaufsstellen mit dem jeweiligen Fahrscheinangebot finden Sie hier: Verkaufsstellen
Erhält man Fahrscheine in der RVL-Geschäftsstelle?
Die RVL-Geschäftsstelle ist keine Verkaufsstelle von Fahrscheinen. Einzig die Abonnements von meinRVL ErwachsenenABO, meinRVL SeniorenABO und
D-Ticket JugendBW sind über die RVL-Geschäftsstelle per Antrag erhältlich. Die Nachbarkarte (RVL/WTV) im Abo ist über den WTV erhältlich.
Wo kann ich Fahrkarten kaufen?
Fahrkarten erhalten Sie in unserem Kundencenter mobilö am Hauptbahnhof Lörrach sowie in weiteren Verkaufsstellen im RVL-Gebiet.
Fahrradmitnahme
Darf ich mein Fahrrad mitnehmen?
In den Nahverkehrszügen des regionalen Schienenverkehrs (S, RB, RE, IRE) im RVL werden Fahrräder wochentags vor 6 Uhr und nach 9.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kostenlos befördert.
In den übrigen Zeiten ist für die Mitnahme von Fahrrädern in S-Bahnen /Nahverkehrszügen pro Fahrrad ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrausweis für Erwachsene zu lösen.
Sie können für die Fahrradbeförderung auch die RVL-PunkteCard nutzen: es sind für die Fahrradmitnahme die für die Fahrt erforderlichen Punkte des Erwachsenentarifs zu entwerten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrausweise.
Fragen & Antworten meinRVL Abo
meinRVL ErwachsenenAbo
Gibt es eine Mitnahmeregelung?
Ja, „mein RVL Abo“ berechtigt am Samstag, Sonntag und an Feiertagen zur Mitnahme eines weiteren Erwachsenen sowie bis zu 4 Kinder (bis 14 Jahren) – gültig ausschließlich im RVL-Gebiet.
Ist das Abo übertragbar?
Ja, „mein RVL Abo“ ist an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen übertragbar. An diesen Tagen kann das Abo von einer anderen Person genutzt werden – gültig ausschließlich im RVL-Gebiet.
Endet „meinRVL Abo“ nach 12 Monaten Laufzeit?
Nein, das Aboverfahren verlängert sich automatisch und die neue Abokarte wird ca. 2 Wochen vor Ablauf per Post zugeschickt. Für eine Beendigung des Abos ist eine schriftliche Kündigung bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Abolaufzeit einzureichen.
Sind Kündigungen vor Ablauf der Laufzeit möglich?
Ja, eine vorzeitige Kündigung ist zu jedem Monatsende möglich. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Jahr muss der gewährte Rabatt für die genutzten Monate nachbezahlt werden. Ausnahmen hiervon: Arbeitsplatzverlust, Wegzug aus dem RVL-Gebiet, Schwangerschaft, etc. mit entsprechendem Nachweis.
Kann man bei Verlust eine Ersatzkarte erhalten?
Ja, Ersatzkarten werden auf Antrag (Verlustformular unter Anträge&Infomaterial) gegen eine Gebühr ausgestellt (1. Ersatzkarte 10,00 €; weitere Ersatzkarte 20,00 €) Die verlorene Abokarte wird gesperrt und ist dann ungültig.
Wie kann ich Änderungen mitteilen?
Ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bankverbindung) muss dem RVL schriftlich mit Unterschrift des Kontoinhabers erteilt werden (Änderungsformulare unter Anträge&Infomaterial). Adress- und Namensänderungen können formlos per Mail erfolgen.
Ist eine Kartenrückgabe bei Kündigung erforderlich?
Nein. Eine Rückgabe der Abokarte ist bei Kündigung nicht erforderlich. Die Karte wird zum Ende der Laufzeit automatisch deaktiviert und kann anschließend selbst vernichtet werden (z. B. zerschneiden und entsorgen). Eine Rücksendung an den RVL ist nicht notwendig.
Ist eine Unterbrechung (Aussetzen) beim Jahresabo möglich?
Nein, das Aboverfahren kann nicht unterbrochen oder ausgesetzt werden. Wenn kein Bedarf oder keine Berechtigung mehr für das Abo besteht, ist der Abovertrag schriftlich zu kündigen (bis zum 10. eines Monats auf das Monatsende) und die Abokarte ist nach dem letzten Gültigkeitstag (Monatsende) zurück zu senden. Danach wird der Lastschrifteinzug eingestellt.
Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail unter abo∂rvl-online.de zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre vollständige Abo-Nummer R- …… oder J-……. an.
Fragen & Antworten D-Ticket JugendBW
Endet „D-Ticket JugendBW“ nach 12 Monaten Laufzeit? oder Laufzeit der Karte?
Nein, das Aboverfahren verlängert sich automatisch, vor Ablauf der Karte wird eine neue Karte per Post zugeschickt. Für eine Beendigung des Abos ist eine schriftliche Kündigung bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Abolaufzeit einzureichen.
Sind Kündigungen vor Ablauf der Laufzeit möglich?
Ja, eine vorzeitige Kündigung ist zu jedem Monatsende möglich. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Jahr muss der gewährte Rabatt für die genutzten Monate nachbezahlt werden. Ausnahmen hiervon: Verlust des Ausbildungsplatzes, etc. mit entsprechendem Nachweis.
Kann man bei Verlust eine Ersatzkarte erhalten?
Ja, Ersatzkarten werden auf Antrag (Verlustformular unter Anträge&Infomaterial) gegen eine Gebühr (1. Ersatzkarte 15€; weitere Ersatzkarte 30€) ausgestellt. Die verlorene Abokarte wird gesperrt und ist dann ungültig.
Wie kann ich Änderungen mitteilen?
Ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bankverbindung) muss dem RVL schriftlich mit Unterschrift des Kontoinhabers erteilt werden (Änderungsformulare unter Anträge&Informaterial). Adress- und Namensänderungen können formlos per E-Mail erfolgen.
Ist eine Kartenrückgabe bei Kündigung erforderlich?
Nein, eine Rückgabe der Karte ist nicht erforderlich.
Ist eine Unterbrechung /Aussetzen beim „D-Ticket JugendBW“ möglich?
Nein, das Aboverfahren kann nicht unterbrochen oder ausgesetzt werden. Wenn kein Bedarf oder keine Berechtigung mehr für das Abo besteht, ist der Abovertrag schriftlich zu kündigen (bis zum 10. eines Monats auf das Monatsende).
Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail unter jugendticket∂rvl-online.de zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre vollständige Abo-Nummer S- …… an.
Kindertarif
Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif. Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein kann bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Abweichungen hiervon sind bei den jeweiligen Fahrscheinregelungen bzw. unter 9. Beförderung von Gruppen aufgeführt (u.a.9.2. Kindergartengruppen).
Bei der PunkteCard ist für Kinder die aus den Entwertungstafeln ersichtliche Punktezahl zu entwerten.
KombiCard
Kann ich mit einer RVL-KombiCard bis nach Freiburg fahren?
Nein, eine KombiCard RVL/RVF gilt nur in einem grenznahen Bereich im Nachbarverbund RVF (im Zug bis max. Buggingen Bf.).
Die KombiCard zum RVF gilt nur in Verbindung mit einer gültigen RVL-Monatskarte.
Liegengelassene Gegenstände
An wen muss man sich wenden, wenn in einem Fahrzeug etwas liegen gelassen wurde?
Hierfür ist das jeweils genutzte Verkehrsunternehmen zu kontaktieren. Welches der 8 Verkehrsunternehmen auf welcher Linie fährt, erfahren Sie im » Linienverzeichnis
Verlust von Gegenständen im
- Zug DB: Tel. 004161 / 69 01 251
- Zug SBB: Tel. 07621 / 42 06 80
- Bus SWEG: Tel. 07621 / 96 88 0
- Bus Südbadenbus: Tel. 07622 / 6977385
Mitnahme von Tieren
Darf ich meinen Hund in Bus/Bahn mitnehmen?
Für Hunde ist entweder ein Einzelfahrschein für Kinder bzw. die entsprechende Punktzahl auf der PunkteCard oder eine Zeitkarte für Erwachsene zu lösen.
Kleinere Tiere, die in Behältnissen untergebracht sind und deren Mitnahme zugelassen ist, werden unentgeltlich befördert – ebenso Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten.
Monatskarten
Wo gilt meine Monatskarte?
Die RVL-Monatskarten gelten in allen Bussen und Bahnen im gesamten RVL-Netz, egal ob für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildung oder in der Freizeit.
Gibt es eine Mitnahmeregelung?
Am Wochenende sowie an Feiertagen können Sie mit den Monatskarten für Erwachsene zusätzlich bis zu vier Kinder oder alle eigenen Kinder (bis 14 Jahre) kostenlos mitnehmen.
Wie lange gilt eine Monatskarte?
Eine Monatskarte besitzt Gültigkeit für einen Kalendermonat und darüber hinaus bis einschließlich des ersten Werktages des Folgemonats
Mobilitätseingeschränkte Personen
Für wen besteht ein Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV?
Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen folgende Ausweise, wenn sie mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind:
- Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
- Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange)
Beförderung Schwerbehinderter auf grenzüberschreitenden Linien
Auf folgenden grenzüberschreitenden Linien werden Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis (deutscher Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt) unentgeltlich befördert:
- S6 Zell im Wiesental – Basel SBB
- Linie 55 Kandern – Weil am Rhein – Basel Claraplatz
- Linie 38 Wyhlen – Grenzach – Basel Claraplatz
- Linie 7312 Rheinfelden (D) – Rheinfelden (CH)
- Tram 8 Weil am Rhein – Basel Claraplatz
PunkteCard
Können mehrere Personen gleichzeitig die PunkteCard benutzen?
Ja. Dazu ist nur notwendig, die jeweils errechnete Punktzahl für jede Person getrennt zu entwerten. Bei einer Gruppe ab 10 Personen empfiehlt sich ein Gruppenfahrschein oder ggf. auch die TeamCard24 für jeweils 5 Personen. Der RVL berät Sie gerne hinsichtlich des für Sie geeigneten Angebots.
StammCard
Was ist eine StammCard, warum brauche ich sie und wo bekomme ich sie?
Die StammCard ist eine Ergänzung zur SchülerRegioCard mit der der Schüler, Studierende oder Auszubildende bestätigt, dass er sich in Schule, Studium oder Ausbildung befindet.
Die StammCard ist an den Verkaufsstellen im RVL kostenlos erhältlich und wird von der jeweiligen Ausbildungsstätte abgestempelt.
Beim D-Ticket JugendBW wird keine Stammkarte benötigt.
Umsteigen
Muss man beim Umsteigen von Bahn auf Bus oder von Bus auf Bus jeweils einen neuen Fahrschein lösen?
Nein. Durch den Zusammenschluss aller Verkehrsunternehmen im Landkreis Lörrach zur Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH ist ein problemloses Umsteigen ohne Nach- oder Neulösen möglich. Diese Regelung gilt für alle Fahrscheinangebote (Einzelfahrscheine, Zeitkarten …).
Kandertalbahn und Belchenbahn gehören nicht zum ÖPNV-Angebot im RVL. Fahrscheine hierfür sind separat bei den genannten Bahnen zu lösen.
Zugverspätungen
Wer ist Ansprechstelle bei Zugverspätungen oder -ausfällen?
Für telefonische Auskünfte für die Strecken der DB wählen Sie die Nummer des DB Kundendialogs Baden-Württemberg zum Ortstarif: Tel. 0711 / 469 282 53
Bei Zugverspätungen auf der Wiesentalstrecke Zell-Basel und die Strecke Steinen-Weil am Rhein wenden Sie sich bitte an die SBB | Tel. 07621 / 42 06 80
FAQ meinRVL Abo English
Does “meinRVL Abo” include ticket bundling options?
Yes, “meinRVL Abo” entitles the holder on Saturdays, Sundays, and public holidays to bring along one additional adult as well as up to 4 children (up to 14 years of age) – valid exclusively within the RVL area.
Is the pass transferable?
Yes, “meinRVL Abo” is transferable on Saturdays, Sundays, and public holidays. On these days, the pass may be used by another person – valid exclusively within the RVL area.
Does “meinRVL Abo” automatically end after 12 months?
No, the subscription is automatically renewed, and the new subscription card is sent by post approximately two weeks before expiry. To cancel the subscription, written notice must be submitted by the 10th of the month prior to the end of the subscription period.
Is early cancellation possible?
Yes, early cancellation is possible at the end of any month. If the subscription is cancelled before the end of the minimum term of 12 months, the discount granted for the months used must be repaid. Exceptions apply in cases such as job loss, relocation outside the RVL area, pregnancy, etc., with appropriate proof.
Can a replacement card be issued if the ticket is lost?
Yes, replacement cards can be issued upon request (loss form available under “Anträge & Infomaterial”) for a fee (1st replacement €10.00; further replacement €20.00). The lost subscription card will be blocked and is no longer valid.
How can changes be submitted?
A new SEPA direct debit mandate (bank details) must be submitted to RVL in writing with the account holder’s signature (change forms available under “Anträge & Infomaterial”). Address and name changes may be submitted informally by email.
Is a card return required upon cancellation?
No. Returning the subscription card upon cancellation is not required. The card is automatically deactivated at the end of the validity period and can then be destroyed (e.g., by cutting it up and disposing of it). Returning it to RVL is not necessary.
Is it possible to pause the annual subscription?
No, the subscription cannot be paused or suspended. If there is no longer a need or eligibility for the subscription, the contract must be cancelled in writing (by the 10th of the month for the end of that month), and the card must be returned after the last day of validity (end of the month). Direct debit payments will then be stopped.
For further questions, we are happy to help by phone or email at abo∂rvl-online.de. Please always include your full subscription number (R-…… or J-……) in all correspondence.