Vielseitig wie die Region

Fragen & Antworten

Fragen & Antworten

Hier finden Sie eine Übersicht häufig gestellter Fragen zu unserem Angebot. Nicht die passende Antwort dabei? Kontaktieren Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter: » Kontakt

BahnCard und RVL

Gibt es Ermäßigungen mit der BahnCard innerhalb des RVL?

Die BahnCard 25 bzw. 50 gilt aussschließlich für Fahrten mit der Bahn im Fernverkehr. Für Fahrten innerhalb des Verbundgebiets und im RVL.Verbundtarif wird keine BahnCard-Ermäßigung gewährt.

Die BahnCard 100 gilt bei DB Regio, Südbadenbus und SBB auch für Fahrten innerhalb des  Verbunds. Die BahnCard 100 gilt außerdem unbegrenzt für Fahrten in der RVL-Zone 1 (Lörrach). Die BahnCard 100 gilt auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel SBB in allen Zügen des Nahverkehrs (RE, S-Bahn), jedoch nicht in den Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC).

Beschwerden

Gibt es einen Anlaß zur Beschwerde und Sie suchen den richtigen Ansprechpartner?

Die RVL-Geschäftsstelle hat keine direkte Einsicht in den Fahrbetrieb und dessen Ablauf. Deshalb ist es am einfachsten wenn Sie sich direkt an das jeweilige Verkehrsunternehmen wenden. Die Bus- und Bahnunternehmen im RVL erstellen die Fahrpläne, regeln den Fahrzeug- und Personaleinsatz sowie die Betriebsdurchführung. Somit haben Sie gleich den richtigen Ansprechpartner.

Selbstverständlich können Sie Ihre Beschwerde auch an uns richten. Wir geben sie an das entsprechende Unternehmen weiter und Sie erhalten von dort Antwort.

Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der RVL ist Mitglied der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen­verkehr. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort, einer Erklärung oder einem Einigungsvorschlag zu Ihrer Beschwerde nicht einver­standen sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außer­gerichtlichen Streitbeilegung.

Kontakt: söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de)

Dritt-Kind-Regelung

Gibt es eine Entlastungen für Eltern ab dem dritten schulpflichtigen Kind?

Ab dem 3. schulpflichtigen Kind wirkt die Dritt-Kind-Regelung des Landkreis Lörrach. Wonach die Fahrkarte ab dem 3. Kind vom Landkreis gezahlt wird.

Weitere Informationen zu Antragstellung und Erstattung erhalten Sie direkt beim Landratsamt Lörrach

https://www.loerrach-landkreis.de/Dienstleistung?view=publish&item=service&id=1954

Erhöhtes Beförderungsentgelt

Was passiert wenn ich keine gültige Fahrkarte habe?

Bitte lösen Sie vor Fahrtantritt Ihre Fahrkarte. Reisende ohne gültigen Fahrausweis zahlen ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro.

1.Klasse

Nutzung der 1. Klasse im regionalen Schienenverkehr

Grundsätzlich ist für die Benutzung der 1. Klasse ein Zusatzfahrschein erforderlich. Zusatzfahrscheine gelten nur in Verbindung mit dem zugehörigenFahrschein. In bestimmten Vertriebssystemen werden 1. Klasse-Fahrscheine als ein Fahrschein ausgegeben.

 

a) Einzelfahrschein/Mehrfahrtenkarte

Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs ist für Erwachsene und Kinder zusätzlich zum Regelfahrschein(2.KL) je Fahrt und Person ein Kinderfahrschein als Zusatzfahrschein erforderlich. Zusatzfahrscheine gelten jeweils für eine Fahrt und so lange wie der zugehörige Fahrschein.

Der Preis dieses Zusatzfahrscheines ist einheitlich für Erwachsene und Kinder.

Maßgebend für den Kauf des Zusatzfahrscheines ist die Preisstufe der im regionalen Schienenverkehr zurückgelegten Fahrstrecke in der 1. Klasse.

Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit PunkteCard ist für Erwachsene und Kinder zusätzlich zu den für die Fahrt erforderlichen Punkten je Fahrt und Person die für Kinder erforderliche Punktzahl zu entwerten.

 

b) Card24

Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit der SoloCard24 bis 3 Zonen ist zusätzlich ein Einzelfahrschein für 3 Zonen, mit der SoloCard24 Netz ein Einzelfahrschein für 4 Zonen mit gleicher Entwertung erforderlich.

Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit der TeamCard24 bis 3 Zonen ist zusätzlich je ein Einzelfahrschein für 3 Zonen, mit der TeamCard24 Netz je ein Einzelfahrschein für 4 Zonen mit gleicher Entwertung für jede der mitfahrenden Personen erforderlich.

 

c) Zeitkarten

Für die Benutzung der 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs mit einer Zeitkarte für Erwachsene ist zusätzlich eine weitere Erwachsenenzeitkarte der Preisstufe 1 (2 Zonen) mit gleicher zeitlicher Gültigkeit erforderlich.

Bei KombiCards ist zur Nutzung der 1. Klasse eine zusätzliche KombiCard zu lösen.

Mit Monatskarten im Ausbildungsverkehr (SchülerRegioCard/RVL-Jugendticket BW und RegioCard Plus Jugendliche) ist ein Übergang in die 1. Klasse nicht möglich.

Von Fahrgästen mit RegioCard 2. Klasse ist für den einmaligen Übergang in die 1. Klasse des regionalen Schienenverkehrs ein Zusatzfahrschein gemäß a) zu lösen.

RVL-Jahresabos für die 1.Klasse werden in Form einer Karte mit entsprechendem Aufdruck ausgegeben.

Entwerterautomaten

Der PunkteCard-Entwerterautomat am Bahnsteig ist defekt. Was tun?

Bitte begeben Sie sich im Zug unverzüglich und unaufgefordert zum Zugbegleiter und melden ihm dies. Das Zugpersonal nimmt Ihre Personalien auf und stellt Ihnen eine vorläufige Fahrpreisnacherhebung aus. Wenn die Überprüfung des Entwerters Ihre Angabe bestätigt, ist die Nacherhebung hinfällig.

Ist der Defekt des Entwerters bereits bekannt, erfolgt ausnahmsweise eine Entwertung der PunkteCard durch das Kontrollpersonal.

Ersatzkarten

Gibt es für Abokarten Ersatz?

Ja, bei Verlust oder Zerstörung kann eine Ersatzkarte beantragt werden. Dies muss schriftlich an die RVL-Geschäftsstelle erfolgen. Ein entsprechendes Antragsformular finden Sie unter https://rvl-online.de/information-service/infomaterial-antraege-download/zum Download.

Die Ausstellung einer Ersatzkarte kostet 10,00 Euro. Die Gebühr wird gemäß Entgelttabelle der RVL-Beförderungsbedingungen fällig und vom angegebenen Konto abgebucht. Die Bearbeitungszeit beträgt max. 3 Arbeitstage. Weitere Informationen entnehmen Sie dem Antragsformular.

Fahrscheine

Erhält man RVL-Fahrscheine auch in den Nachbarverbünden?

Da die Fahrscheine des RVL ausschließlich Verbundfahrscheine sind, also nur für den Nahverkehr innerhalb des Verbundgebiets gelten, sind diese auch nur innerhalb des Landkreises Lörrach erhältlich. Für Fahrten von und zu Zielen außerhalb des Verbundraumes des RVL gelten die Tarife und Beförderungsbedingungen des jeweils benutzten Verkehrsunternehmens.

Ausnahmen: RegioCards und SchülerRegioCards für den RVL können auch an den DB-Automaten im Freiburger Verkehrsverbund RVF und im Waldshuter Tarifverbund WTV gelöst werden. Die Verkaufsstellen mit dem jeweiligen Fahrscheinangebot finden Sie hier: Verkaufsstellen

Erhält man Fahrscheine in der RVL-Geschäftsstelle?

Die RVL-Geschäftsstelle ist keine Verkaufsstelle von Fahrscheinen. Einzig die Abonnements von meinRVL ErwachsenenABOmeinRVL SeniorenABO und RVL-JugendticketBW  sind über die RVL-Geschäftsstelle per Antrag erhältlich. Die Nachbarkarte (RVL/WTV) im Abo ist über den WTV erhältlich.

Fahrradmitnahme

Darf ich mein Fahrrad mitnehmen?

In den Nahverkehrszügen des regionalen Schienenverkehrs (S, RB, RE, IRE) im RVL werden Fahrräder wochentags vor 6 Uhr und nach 9.00 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kostenlos befördert.

In den übrigen Zeiten ist für die Mitnahme von Fahrrädern in S-Bahnen /Nahverkehrszügen pro Fahrrad ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrausweis für Erwachsene zu lösen.

Sie können für die Fahrradbeförderung auch die RVL-PunkteCard nutzen: es sind für die Fahrradmitnahme die für die Fahrt erforderlichen Punkte des Erwachsenentarifs zu entwerten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrausweise.

Fragen & Antworten meinRVL ErwachsenenAbo

meinRVL ErwachsenenAbo

 

Gibt es eine Mitnahmeregelung?

Ja, „mein RVL Abo“ für Erwachsene berechtigt am Samstag, Sonntag und an Feiertagen zur Mitnahme eines weiteren Erwachsenen sowie bis zu 4 Kinder (bis 14 Jahren) – gültig ausschließlich im RVL-Gebiet.

 

Gibt es eine Freizeitregelung?

Ja, „mein RVL Abo“ für Erwachsene besitzt am Samstag, Sonntag und an Feiertagen Gültigkeit in allen RVL-Zonen (unabhängig von den eingetragenen Zonen); zusätzlich ist das Abo an diesen Tagen übertragbar auf eine andere Person – gültig ausschließlich im RVL-Gebiet.

 

Endet „meinRVL Abo“ nach 12 Monaten Laufzeit?

Nein, das Aboverfahren verlängert sich automatisch und die neue Abokarte wird ca. 2 Wochen vor Ablauf per Post zugeschickt. Für eine Beendigung des Abos ist eine schriftliche Kündigung bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Abolaufzeit einzureichen.

 

Sind Kündigungen vor Ablauf der Laufzeit möglich?

Ja, eine vorzeitige Kündigung ist zu jedem Monatsende möglich. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Jahr muss der gewährte Rabatt für die genutzten Monate nachbezahlt werden. Ausnahmen hiervon: Arbeitsplatzverlust, Wegzug aus dem RVL-Gebiet, Schwangerschaft, etc. mit entsprechendem Nachweis.

 

Kann man bei Verlust eine Ersatzkarte erhalten?

Ja, Ersatzkarten werden auf Antrag (Verlustformular unter Anträge&Infomaterial) gegen eine Gebühr ausgestellt (1. Ersatzkarte 10,00 €; weitere Ersatzkarte 20,00 €) Die verlorene Abokarte wird gesperrt und ist dann ungültig.

 

 Ist eine Zonenänderung während der Laufzeit möglich?

Ja, Zonenänderungen sind während der Laufzeit zu jedem Monatsbeginn möglich und müssen bis zum 10. des Vormonats schriftlich mitgeteilt werden. Die neue, geänderte Abokarte wird per Post zugestellt. Die bisherige Abokarte ist dem RVL zurückzusenden.

 

Wie kann ich Änderungen mitteilen?

Ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bankverbindung) muss dem RVL schriftlich mit Unterschrift des Kontoinhabers erteilt werden (Änderungsformulare unter Anträge&Infomaterial). Adress- und Namensänderungen können formlos per Mail erfolgen.

 

Ist eine Kartenrückgabe bei Kündigung erforderlich?

Ja, wenn die Kündigung nicht auf das Laufzeitende fällt, muss die Abokarte bis spätestens 5 Tage nach dem letzten Gültigkeitstag der gekündigten Karte an den RVL zurückgegeben werden. Andernfalls wird der Abobetrag des Folgemonats in Rechnung gestellt.

 

Ist eine Unterbrechung (Aussetzen) beim Jahresabo möglich?

Nein, das Aboverfahren kann nicht unterbrochen oder ausgesetzt werden. Wenn kein Bedarf oder keine Berechtigung mehr für das Abo besteht, ist der Abovertrag schriftlich zu kündigen (bis zum 10. eines Monats auf das Monatsende) und die Abokarte ist nach dem letzten Gültigkeitstag (Monatsende) zurück zu senden. Danach wird der Lastschrifteinzug eingestellt.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail unter aborvl-online.de zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre vollständige Abo-Nummer R- …… oder J-……. an.

Fragen & Antworten RVL-JugendticketBW

Endet „RVL-JugendticketBW“ nach 12 Monaten Laufzeit?

Nein, das Aboverfahren verlängert sich automatisch und die neue Abokarte wird ca. 2 Wochen vor Ablauf per Post zugeschickt. Für eine Beendigung des Abos ist eine schriftliche Kündigung bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Abolaufzeit einzureichen.

 

Sind Kündigungen vor Ablauf der Laufzeit möglich?

Ja, eine vorzeitige Kündigung ist zu jedem Monatsende möglich. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Jahr muss der gewährte Rabatt für die genutzten Monate nachbezahlt werden. Ausnahmen hiervon: Wegzug aus dem RVL-Gebiet, Schulwechsel in einen anderen Landkreis, Verlust des Ausbildungsplatzes, etc. mit entsprechendem Nachweis.

 

Kann man bei Verlust eine Ersatzkarte erhalten?

Ja, Ersatzkarten werden auf Antrag (Verlustformular unter Anträge&Infomaterial) gegen eine Gebühr (1. Ersatzkarte 10€; weitere Ersatzkarte 20€) ausgestellt. Die verlorene Abokarte wird gesperrt und ist dann ungültig.

 

Wie kann ich Änderungen mitteilen?

Ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bankverbindung) muss dem RVL schriftlich mit Unterschrift des Kontoinhabers erteilt werden (Änderungsformulare unter Anträge&Informaterial). Adress- und Namensänderungen können formlos per E-Mail erfolgen.

 

Ist eine Kartenrückgabe bei Kündigung erforderlich?

Ja, wenn die Kündigung nicht auf das Laufzeitende fällt, muss die Abokarte bis spätestens 5 Tage nach dem letzten Gültigkeitstag der gekündigten Karte an den RVL zurückgegeben werden. Andernfalls wird der Abobetrag des Folgemonats in Rechnung gestellt.

 

Ist eine Unterbrechung /Aussetzen beim „RVL-JugendticketBW“ möglich?

Nein, das Aboverfahren kann nicht unterbrochen oder ausgesetzt werden. Wenn kein Bedarf oder keine Berechtigung mehr für das Abo besteht, ist der Abovertrag schriftlich zu kündigen (bis zum 10. eines Monats auf das Monatsende) und die Abokarte ist nach dem letzten Gültigkeitstag (Monatsende) zurück zu senden. Danach wird der Lastschrifteinzug eingestellt.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail unter jugendticketrvl-online.de zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre vollständige Abo-Nummer S- …… an.

Fragen & Antworten meinRVL SeniorenAbo

meinRVL SeniorenAbo

 

Gibt es eine Mitnahmeregelung?

Ja, „meinRVL SeniorenAbo“ berechtigt an Wochenenden und Feiertagen zur Mitnahme von bis zu Kinder/Enkeln (bis 14 Jahre) – gültig ausschließlich im RVL-Gebiet.

 

Endet „meinRVL SeniorenAbo“ nach 12 Monaten Laufzeit?

Nein, das Aboverfahren verlängert sich automatisch und die neue Abokarte wird ca. 2 Wochen vor Ablauf per Post zugeschickt. Für eine Beendigung des Abos ist eine schriftliche Kündigung bis zum 10. des Monats vor Ablauf der Abolaufzeit einzureichen.

 

Sind Kündigungen vor Ablauf der Laufzeit möglich?

Ja, eine vorzeitige Kündigung ist zu jedem Monatsende möglich. Bei einer Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit von 1 Jahr muss der gewährte Rabatt für die genutzten Monate nachbezahlt werden. Ausnahmen hiervon: Wegzug aus dem RVL-Gebiet, krankheitsbedingte Weiternutzung nicht mehr möglich, Versterben, etc. mit entsprechendem Nachweis.

 

Kann man bei Verlust eine Ersatzkarte erhalten?

Ja, Ersatzkarten werden auf Antrag (Verlustformular unter Anträge&Infomaterial) gegen eine Gebühr (1. Ersatzkarte 10€; weitere Ersatzkarte 20€) ausgestellt. Alternativ kann die Verlustmeldung auch formlos per E-Mail erfolgen.                                                                                                                  Die verlorene Abokarte wird gesperrt und ist dann ungültig.

 

Wie kann ich Änderungen mitteilen?

Ein neues SEPA-Lastschriftmandat (Bankverbindung) muss dem RVL schriftlich mit Unterschrift des Kontoinhabers erteilt werden (Änderungsformulare unter Anträge&Infomaterial). Adress- und Namensänderungen können formlos per E-Mail erfolgen.

 

Ist eine Kartenrückgabe bei Kündigung erforderlich?

Ja, wenn die Kündigung nicht auf das Laufzeitende fällt, muss die Abokarte bis spätestens 5 Tage nach dem letzten Gültigkeitstag der gekündigten Karte an den RVL zurückgegeben werden. Andernfalls wird der Abobetrag des Folgemonats in Rechnung gestellt.

 

Ist eine Unterbrechung /Aussetzen beim „meinRVL SeniorenAbo“ möglich?

Nein, das Aboverfahren kann nicht unterbrochen oder ausgesetzt werden. Wenn kein Bedarf oder keine Berechtigung mehr für das Abo besteht, ist der Abovertrag schriftlich zu kündigen (bis zum 10. eines Monats auf das Monatsende) und die Abokarte ist nach dem letzten Gültigkeitstag (Monatsende) zurück zu senden. Danach wird der Lastschrifteinzug eingestellt.

 

Für weitere Fragen stehen wir gerne telefonisch oder per E-Mail unter abo66rvl-online.de zur Verfügung. Bitte geben Sie bei jeder Korrespondenz Ihre vollständige Abo-Nummer A- ……

Kindertarif

Die in der Fahrpreistafel angegebenen Fahrpreise für Kinder gelten vom Beginn der gesetzlichen Schulpflicht an, spätestens aber ab Vollendung des 6. Lebensjahres bis vor der Vollendung des 15. Lebensjahres. Ab dem Tag, an dem das Kind das 15. Lebensjahr vollendet, gilt der Erwachsenentarif. Nicht schulpflichtige Kinder unter 6 Jahren werden nur in Begleitung einer Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein unentgeltlich befördert. Eine Aufsichtsperson mit gültigem Fahrschein kann bis zu 4 oder alle eigenen nicht schulpflichtigen Kinder unter 6 Jahren unentgeltlich mitnehmen. Ansonsten ist der Fahrpreis für Kinder zu entrichten. Abweichungen hiervon sind bei den jeweiligen Fahrscheinregelungen bzw. unter 9. Beförderung von Gruppen aufgeführt (u.a.9.2. Kindergartengruppen).

Bei der PunkteCard ist für Kinder die aus den Entwertungstafeln ersichtliche Punktezahl zu entwerten.

KombiCard

Kann ich mit einer RVL-KombiCard bis nach Freiburg fahren?

Nein, eine KombiCard RVL/RVF gilt nur in einem grenznahen Bereich im Nachbarverbund RVF (im Zug bis max. Buggingen Bf.).

Die KombiCard zum RVF gilt nur in Verbindung mit einer gültigen RVL-Monatskarte.

Liegengelassene Gegenstände

An wen muss man sich wenden, wenn in einem Fahrzeug etwas liegen gelassen wurde?

Hierfür ist das jeweils genutzte Verkehrsunternehmen zu kontaktieren. Welches der 8 Verkehrsunternehmen auf welcher Linie fährt, erfahren Sie im  » Linienverzeichnis

Verlust von Gegenständen im

  • Zug DB: Tel. 004161 / 69 01 251
  • Zug SBB: Tel. 07621 / 42 06 80
  • Bus SWEG: Tel. 07621 / 96 88 0
  • Bus Südbadenbus: Tel. 07622 / 6977385

Mitnahme von Tieren

Darf ich meinen Hund in Bus/Bahn mitnehmen?

Für Hunde ist entweder ein Einzelfahrschein für Kinder bzw. die entsprechende Punktzahl auf der PunkteCard oder eine Zeitkarte für Erwachsene zu lösen.

Kleinere Tiere, die in Behältnissen untergebracht sind und deren Mitnahme zugelassen ist, werden unentgeltlich befördert – ebenso Blindenführhunde, die einen Blinden begleiten.

Monatskarten

Wo gilt meine Monatskarte?

Die RVL-Monatskarten gelten in allen Bussen und Bahnen im RVL in den auf der Karte eingetragenen Zonen oder im Gesamtnetz, egal ob für den Weg zur Arbeit, zur Ausbildung oder in der Freizeit.

Gibt es eine Mitnahmeregelung?

Am Wochenende sowie an Feiertagen können Sie mit den Monatskarten für Erwachsene zusätzlich bis zu vier Kinder oder alle eigenen Kinder (bis 14 Jahre) kostenlos mitnehmen.

Gibt es eine Erweiterung des Gültigkeitsbereichs in der Freizeit?

Am Wochenende sowie an Feiertagen können Sie mit allen Monatskarten im gesamten RVL alle öffentlichen Verkehrsmittel unabhängig von den eingetragenen Zonen nutzen.

Wie lange gilt eine Monatskarte?

Eine Monatskarte besitzt Gültigkeit für einen Kalendermonat und darüber hinaus bis einschließlich des ersten Werktages des Folgemonats

Mobilitätseingeschränkte Personen

Für wen besteht ein Anspruch auf kostenlose Beförderung im ÖPNV?

Zur unentgeltlichen Beförderung berechtigen folgende Ausweise, wenn sie mit einem Beiblatt mit gültiger Wertmarke versehen sind:

  • Schwerbehindertenausweis (grün/orange)
  • Ausweis zur unentgeltlichen Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr (grün/orange)

 

Beförderung Schwerbehinderter auf grenzüberschreitenden Linien

Auf folgenden grenzüberschreitenden Linien werden Schwerbehinderte mit entsprechendem Nachweis (deutscher Schwerbehindertenausweis mit Beiblatt) unentgeltlich befördert:

  • S6 Zell im Wiesental – Basel SBB
  • Linie 55 Kandern – Weil am Rhein – Basel Claraplatz
  • Linie 38 Wyhlen – Grenzach – Basel Claraplatz
  • Linie 7312 Rheinfelden (D) – Rheinfelden (CH)
  • Tram 8 Weil am Rhein – Basel Claraplatz

PunkteCard

Können mehrere Personen gleichzeitig die PunkteCard benutzen?

Ja. Dazu ist nur notwendig, die jeweils errechnete Punktzahl für jede Person getrennt zu entwerten. Bei einer Gruppe ab 10 Personen empfiehlt sich ein Gruppenfahrschein oder ggf. auch die TeamCard24 für jeweils 5 Personen. Der RVL berät Sie gerne hinsichtlich des für Sie geeigneten Angebots.

StammCard

Was ist eine StammCard, warum brauche ich sie und wo bekomme ich sie?

Die StammCard ist eine Ergänzung zur SchülerRegioCard mit der der Schüler, Studierende oder Auszubildende bestätigt, dass er sich in Schule, Studium oder Ausbildung befindet.

Die StammCard ist an den Verkaufsstellen im RVL kostenlos erhältlich und wird von der jeweiligen Ausbildungsstätte abgestempelt.

Beim D-Ticket JugendBW wird keine Stammkarte benötigt.

Umsteigen

Muss man beim Umsteigen von Bahn auf Bus oder von Bus auf Bus jeweils einen neuen Fahrschein lösen?

Nein. Durch den Zusammenschluss aller Verkehrsunternehmen im Landkreis Lörrach zur Regio Verkehrsverbund Lörrach GmbH ist ein problemloses Umsteigen ohne Nach- oder Neulösen möglich. Diese Regelung gilt für alle Fahrscheinangebote (Einzelfahrscheine, Zeitkarten …).

Kandertalbahn und Belchenbahn gehören nicht zum ÖPNV-Angebot im RVL. Fahrscheine hierfür sind separat bei den genannten Bahnen zu lösen.

Zugverspätungen

Wer ist Ansprechstelle bei Zugverspätungen oder -ausfällen?

Bei Zugverspätungen auf der Hochrheinstrecke Waldshut-Basel und der Oberrheinstrecke Basel-Freiburg wenden Sie sich bitte an RAN (Regionaler Kundendialog Nahverkehr) der DB Regio Tel. 01805 / 99 66 33 (14 Ct. /Min. aus dem Festnetz, Mobilfunk abweichend; max. 42 Ct.)

Bei Zugverspätungen auf der Wiesentalstrecke Zell-Basel und die Strecke Steinen-Weil am Rhein wenden Sie sich bitte an die SBB | Tel. 07621 / 42 06 80