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Tickets der Deutschen Bahn

Das SchülerFerienTicket Baden-Württemberg wird bei allen Verkehrsunternehmen des RVL nach den Bestimmungen des VDV und des WBO anerkannt und bei den DB-Verkaufsstellen ausgegeben.

Info: www.schueler-ferien-ticket.de

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Die BahnCard 25 und 50 der Deutschen Bahn AG gilt nicht für Fahrten innerhalb des RVL-Verbundgebiets.

Die Bahn-Card 100 gilt bei DB, SBG und SBB auch für Fahrten innerhalb des RVL-Verbundgebiets. Die BahnCard 100 gilt auf der Verbindungsbahn Basel Bad Bf – Basel SBB in allen Zügen des Nahverkehrs (RE, S-Bahn), jedoch nicht in den Zügen des Fernverkehrs (ICE, EC).

Zudem wird die BahnCard 100 als „City Ticket“ in allen Verkehrsmitteln (Stadtbus, Regionalbus, S-Bahn) in der RVL-Zone 1 (Lörrach) anerkannt.

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Info BahnCard:
www.bahn.de

Das City-Ticket der DB ist im jeweiligen Geltungsbereich bei Super Sparpreis, Sparpreis und Flexpreis-Fahrkarten im Fernverkehr erhältlich. Im Flexpreis als kostenlose Zugabe, in den Sparpreisen in Abhängigkeit der gewählten Verbindung zusätzlich kostenpflichtig.
Das City-Ticket gilt für die Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bahnhof am Abfahrtsort bzw. zur Weiterfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort.
Ob der Start- oder Zielbahnhof in der jeweiligen Stadt/Verbund am City-Ticket teilnimmt, ist am Vermerk „+City“ auf der Fahrkarte zu erkennen.
Fahrkarten mit diesem Aufdruck berechtigen am Zielort Lörrach in der RVL-Tarifzone 1, alle Verbundverkehrsmittel (Stadt- und Regionalbusse, S-Bahn) zur Weiterfahrt in der Zone 1 oder zur Anfahrt zum Abfahrtsbahnhof in der Zone 1 zu nutzen.
Das City-Ticket gilt für alle Mitfahrer, die auf dem Fahrschein eingetragen sind.

 

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Inhaber der BahnCard 100 sind berechtigt, in der RVL-Tarifzone 1 (Lörrach) alle Verbundverkehrsmittel zu beliebig vielen Fahrten zu nutzen.

 

Einzelfahrscheine und 24-Stunden-Karten „City mobil“ berechtigen im RVL in der Tarifzone 1 (Lörrach) im Rahmen ihrer jeweiligen Gültigkeit zur Nutzung aller Verbundverkehrsmittel (Stadt- und Regionalbusse, S-Bahn).

Im Gegensatz zum CityTicket kann bei City mobil jeder Bahnkunde (nicht nur BahnCard-Besitzer) ohne Min­destreisekilometer schon vor Abfahrt bei DB Reisezentren, DB Agenturen und an den DB Automaten auf Wunsch gleichzeitig mit der Zug-Fahrkarte die Funktion „City mobil“ lösen, d.h. ein Verbundticket für den öffentlichen Nahverkehr am Zielort (nur Stadtbereich bzw. Stadttarif­zone, in Lörrach = RVL-Zone 1) – wahlweise einen RVL-Einzelfahrschein für 1 Zone oder die RVL-Tageskarte SoloCard24.