Gemäß Corona-Verordnung des Landes gilt ab 3. April 2022 weiterhin eine Maskenpflicht im ÖPNV in Baden-Württemberg.
Ab diesem Zeitpunkt ist eine medizinische Maske zulässig; die FFP2-Verpflichtung entfällt.
Die aktualisierte Verordnung soll vorläufig bis zum 01. Mai 2022 gelten.