Auf dem deutschen Teilabschnitt gelten die Tarife des RVL, auf der Schweizer Seite die Tarife des TNW.
Bei grenzüberschreitenden Fahrten gelten die gemeinsamen triregio-Tarifangebote von RVL und TNW.
Keine Anerkennung im grenzüberschreitenden Verkehr finden grundsätzlich das Schweizer General-Abo, die Schweizer Junior- und Enkelkarte sowie die BahnCard der Deutschen Bahn AG.
Ausnahme
Im Gegenzug gilt die RVL RegioCard für Zone 3 oder Netz auf der Buslinie 55 in Basel bis zum Linienendpunkt Claraplatz.