Die Voraussetzungen zur Fahrradmitnahme werden bei den einzelnen Verkehrsunternehmen jeweils gesondert geregelt.
Für die Mitnahme von Fahrrädern ist pro Fahrrad ein für die Fahrstrecke gültiger Einzelfahrausweis für Erwachsene zu lösen bzw. auf der PunkteCard zusätzlich zu den für die Fahrt erforderlichen Punkten getrennt nochmals die für die Fahrt erforderliche Punktzahl für Erwachsene zu entwerten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen für Einzelfahrausweise.
In den Nahverkehrszügen des regionalen Schienenverkehrs (S, RB, RE, IRE) werden Fahrräder unter der Woche vor 6 Uhr und nach 9 Uhr und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen ohne zeitliche Einschränkung im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten kostenlos befördert.