Die RVL-SchülerRegioCard berechtigt den Inhaber u.a. an „landeseinheitlichen“ Ferientagen zur ganztägig netzweiten Fahrt in den Verbünden TGO, RVF, VSB, RVL und WTV.
Die beweglichen Fasnachtsferientage werden wie „landeseinheitliche“ Ferientage gehandhabt. Die Schülermonatskarte gilt in der Woche vom 12. Februar bis 16. Februar 2018 ganztags und netzweit in den genannten fünf Verbünden.
In der Fasnachtszeit zwischen dem 08. Februar und 13. Februar 2018 gilt eine RVL-Tageskarte (SoloCard 24 bzw. TeamCard 24) ab Entwertung 48 Stunden anstatt 24 Stunden.
Die jeweiligen Gültigkeitsbereiche (für bis zu drei zusammenhängende RVL-Zonen oder für das RVL-Gesamtnetz) sowie die Mitnahmeregelungen bleiben unverändert.
Einige Verkehrsunternehmen im RVL bieten Sonderfahrten zum Basler Morgestraich am
Montag 19. Februar 2018 an (s. Anlage). Es gelten Sondertarife der Unternehmen.
Südbadenbus
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SBB GmbH
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SWEG
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