Vielseitig wie die Region

RVL Aktuell

27. Februar 2019

RVL-Angebote zur Fasnacht

Erweiterte Gültigkeit und Sonderverkehre zur Fasnacht 2019

Erweiterte Gültigkeit der SchülerRegioCard in den Fasnachtsferien

Die RVL-SchülerRegioCard berechtigt den Inhaber u.a. an „landeseinheitlichen“ Ferientagen zur ganztägig netzweiten Fahrt in den Verbünden TGO, RVF, VSB, RVL und WTV.
Die beweglichen Fasnachtsferientage werden wie „landeseinheitliche“ Ferientage gehandhabt. Die Schülermonatskarte gilt in der Zeit vom 01. März bis 09. März 2019 ganztags und netzweit in den genannten fünf Verbünden.

Mit der Tageskarte 48 statt 24 Stunden mobil

In der Fasnachtszeit zwischen dem 28. Februar und 05. März 2019 gilt eine RVL-Tageskarte (SoloCard 24 bzw. TeamCard 24) ab Entwertung 48 Stunden anstatt 24 Stunden.
Die jeweiligen Gültigkeitsbereiche (für bis zu drei zusammenhängende RVL-Zonen oder für das RVL-Gesamtnetz) sowie die Mitnahmeregelungen bleiben unverändert.

Sonderverkehre der Unternehmen im RVL zum Basler Morgestraich

Einige Verkehrsunternehmen im RVL bieten Sonderfahrten zum Basler Morgestraich am
Montag 11. März 2019 an (s. Anlage). Es gelten Sondertarife der Unternehmen.

 

Südbadenbus

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SBB GmbH

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SWEG

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Hinweis zur Buslinie 55 in Basel:

Anläßlich der Veranstaltung Basler Fasnacht kann in der Zeit jeweils von Montag 11.03. bis Mittwoch 13.03.2019 ab 13.00 Uhr wie alljährlich die Haltestelle Claraplatz nicht angefahren werden. Als Ersatzhalt wird die Haltetelle Basel Gewerbeschule bedient.