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RVL Aktuell

2. Mai 2023

Kulanzregelung in Baden-Württemberg zum Start des Deutschlandtickets

Zum 1. Mai ist das Deutschlandticket gestartet. Aufgrund der hohen Nachfrage kann es dazu kommen, dass Kunden ihr Deutschlandticket nicht rechtzeitig zum 1. Mai 2023 erhalten haben. Land und Verkehrsverbünde haben sich für diese Fälle auf eine kundenfreundliche und unbürokratische Lösung geeinigt. Im Zeitraum 1. Mai bis inklusive 15. Mai 2023 gilt:
Kunden, die ihr zum 1. Mai 2023 bestelltes Deutschlandticket noch nicht erhalten haben, können bei Fahrten innerhalb Baden-Württembergs bei Fahrkartenkontrollen den Bestellnachweis (Auftragsbestätigung, E-Mail-Bestellung, etc.) für ihr Deutschlandticket zeigen. Dieser wird in Kombination mit einem gültigen Lichtbildausweis auf Kulanzbasis im genannten Zeitraum als Fahrtberechtigung anerkannt. Sobald Kunden das Deutschlandticket erhalten haben, ist dieses selbstverständlich auch bei Fahrkartenkontrollen vorzulegen.
 
Diese Kulanzregelung greift auch für RVL-Kunden, die infolge technischer Probleme noch nicht über ihre D-Ticket-Fahrtberechtigung in ihrer Smartphone-App verfügen.