Gemäß Beschluss der Landesregierung Baden-Württemberg gilt ab Freitag 28. Januar 2022 die FFP2-Maskenpflicht auch im ÖPNV.
- Eine FFP2-Maskenpflicht gilt im öffentlichen Personennahverkehr erst ab 18 Jahren.
- Kinder zwischen einschl. 6 und 17 müssen keine FFP2-Maske tragen – hier genügt weiterhin eine medizinische Maske