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RVL Aktuell

26. April 2021

Änderung des Infektionsschutzgesetzes: FFP2-Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Mit dem in Kraft treten der bundesweit einheitlichen Maßgaben zum Gesundheitsschutz vom 23. April 2021 sind Fahrgäste ab sofort und bis auf Weiteres zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2/ KN95/ K95) verpflichtet.

Diese Regelung gilt sowohl während der Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr und bei der Schülerbeförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung.

Eine medizinische OP-Maske darf nur vom Kontroll- und Servicepersonal getragen werden 
(Grund hierfür ist die im Arbeitsschutz vorgeschriebene Tragehöchstdauer für FFP2-Masken)