Vielseitig wie die Region

    Informationen zum „RVL-JugendticketBW“

    Informationen zum „RVL-JugendticketBW“

    Für Schülerinnen und Schüler, Azubis und Studierende:

    Zum 1. März 2023 startet im RVL das landesweite Jugendticket. Junge Menschen unter 27 Jahren können damit im gesamten öffentlichen Nahverkehr Baden-Württemberg-weit fahren.

    Zusätzlich besteht beim RVL-JugendticketBW wie bei allen RVL-Abos Gültigkeit in den Schweizer TNW Zonen 10 & 40.

    Das RVL-JugendticketBW ist ausschließlich als Jahresabo erhältlich. Der Preis pro Jahr beträgt 365 Euro  bzw. 30,42 Euro im Monat, also 1€ pro Tag. Alle jungen Menschen unter 21 Jahren erhalten das RVL-JugendticketBW ohne weiteren Nachweis.  Junge Menschen ab 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren brauchen immer einen Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung.

    Das JugendTicketBW wird vom Land und den kommunalen Aufgabenträgern gemeinsam finanziert.

    Das Wichtigste vorab: Alle Kunden werden gleichermaßen von der Vergünstigung profitieren – der attraktive Preis gilt also sowohl für unsere Neukunden als auch  für unsere Stammkunden. Das aktuell bestehende meinRVL SchülerAbo wird zum 01.03.2023 vollständig durch das „RVL-JugendticketBW“ ersetzt. Wer bereits Abonnent ist, muss nichts veranlassen und profitiert automatisch von dem Angebot und erhält rechtzeitig die neue Abokarte.

    Wir arbeiten mit Hochdruck an der Umsetzung dieses Angebots und beantworten Ihnen nachfolgend schon jetzt wichtige Fragen (Stand: 14. März 2023). Wir werden diese bei Bedarf kontinuierlich aktualisieren und ergänzen.

    Allgemeine Informationen

    Das RVL-JugendticketBW ist ein Angebot für alle jungen Menschen von 7 bis 27 Jahre, damit sie preisgünstig den öffentlichen Nahverkehr in allen Verkehrsverbünden in ganz Baden-Württemberg nutzen können. Das RVL-JugendticketBW gibt es nur im Jahresabo. Es wird vom Land Baden-Württemberg sowie den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg finanziell unterstützt.

    Das RVL-JugendticketBW kostet 30,42 Euro pro Monat, macht genau 365 Euro im Jahr, bzw. 1€ am Tag.

    Schülerinnen und Schüler, welche Anspruch auf einen Zuschuss zur Schülerbeförderung haben (z.B. Leistungsempfänger, Drittkinder oder Schülerinnen und Schüler an SBBZ), erhalten diesen weiterhin über die zuständigen Landratsämter.

    Alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis. Ansonsten ist auch hier ein Nachweis nötig. Junge Menschen ab 21 Jahren bis einschließlich 26 Jahren brauchen immer einen Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis, Bufdis.

    Bei Schülerinnen und Schülern muss der Schulort im RVL liegen. Studierende in TNW Zone 10 (Basel, Muttenz) mit Wohnsitz in BW sind ebenfalls bezugsberechtigt. Für alle anderen Berechtigten  d.h. Auszubildende / FSJ / FöJ / BFD oder Jugendliche (bis zum 21. Geburtstag) , die nicht in einer Ausbildung sind, muss der Hauptwohnsitz im RVL liegen. Das RVL-Gebiet ist der Landkreis Lörrach.

    Näheres zum Kreis der Berechtigten gibt es hier.

    Das RVL-JugendticketBW ist ausschließlich im Jahresabo erhältlich. Das Antragsformular ist ab sofort hier verfügbar.

    Das RVL-JugendticketBW gilt in allen Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehres in Baden-Württemberg, jedoch nicht in Fernbussen oder im Schienenpersonenfernverkehr (z. B. IC, EC, ICE der Deutschen Bahn AG).

    Ausnahme: Gültigkeit des RVL-JugendticketBW auf der IC-Linie Stuttgart – Singen (- Konstanz) sowie der Strecke Basel Basel SBB – Basel Bad. Bhf in Zügen des Fernverkehrs.

    Es gilt zusätzlich in den TNW-Zonen 10 und 40 (Basel und Rheinfelden-CH).

    Das RVL-JugendticketBW gilt an allen Tagen rund um die Uhr.

    Nein. Das RVL-JugendticketBW beinhaltet keine Mitnahmeregelung.

    Nein. Das RVL-JugendticketBW ist ein persönliches Ticket, das nicht übertragen werden kann.

    Das RVL-JugendticketBW ist eine Fahrkarte für die 2. Wagenklasse. Ein Übergang in die erste Klasse ist nicht möglich.

    Innerhalb des ersten Vertragsjahres ist ein Abo mit einer Frist von einem Monat zu jedem Monatsende kündbar. In diesem Fall wird für die bereits genutzten Monate der Preis der RVL-Schülermonatskarte ( Netz) / SchülerRegioCard Netz zu Grunde gelegt. Die sich ergebende Preisdifferenz wird nachberechnet.

    Nein, einen solch günstigen Preis gibt es nur im JahresAbo und mit einer entsprechenden Vertragsbindung. Für alle die kein Abo möchten gibt es weiterhin die RVL SchülerRegioCard / Monatskarte.

    Nein. Ab dem 27. Geburtstag kann das JugendticketBW nicht mehr erworben werden.

    Es kann dann das RVL-ErwachsenenAbo bezogen werden.

    Von anderen baden-württembergischen Verkehrsverbünden ausgestellte JugendticketBW werden im RVL ohne Einschränkungen im baden-württembergischen Teil des RVL anerkannt. Das bedeutet, dass diese Jugendtickets in den RVL-Zonen 1 bis 7 sowie bis Basel Badischer Bahnhof Anerkennung finden.

    Voraussetzung für die Teilnahme am Abonnement ist die Erteilung eines SEPA-Basis-Lastschriftmandats von einem deutschen Bankkonto. Die Abbuchung erfolgt in Euro.

    Voraussetzung für den Bezug des Jugendtickets: Alter 7-27 Jahre

    Alle jungen Menschen unter 21 Jahren ohne weiteren Nachweis.

    Junge Menschen ab dem 21. Geburtstag bis einschließlich 26 Jahren brauchen immer einen Nachweis über eine Aus- oder Fortbildung. Darunter fallen unter anderem Studierende, Azubis, Bufdis.

    Bei Schülerinnen und Schülern muss der Schulort im RVL liegen. Studierende in TNW Zone 10 (Basel, Muttenz) mit Wohnsitz in BW sind ebenfalls bezugsberechtigt. Für alle anderen Berechtigten  d.h. Auszubildende / FSJ / FöJ / BFD oder Jugendliche (bis zum 21. Geburtstag) , die nicht in einer Ausbildung sind, muss der Hauptwohnsitz im RVL liegen. Das RVL-Gebiet ist der Landkreis Lörrach.

    Schülerinnen und Schüler, welche Anspruch auf einen Zuschuss zur Schülerbeförderung haben (z.B. Leistungsempfänger, Drittkinder oder Schülerinnen und Schüler an SBBZ), erhalten diesen weiterhin über die zuständigen Landratsämter.

    Näheres zum Kreis der Berechtigten gibt es hier.

    Informationen für Abokunden

    Nichts. Der RVL-Abovertrieb sorgt für die automatische Umstellung auf das neue RVL-JugendticketBW.

    Nein, bis 27 Jahre erhalten alle Berechtigten das RVL-JugendticketBW. Für Personen über 27 Jahre ist das ErwachsenenAbo erhältlich

    Für Schüler / Studenten gilt:

    Wer aktuell 2 Abonnements bezieht, z.B. RVF & RVL, erhält das Jugendticket über den Verbund, in dem der Schul- / Studienort liegt.

    Beispiel:

    Wohnort Bad Bellingen, Schulort Müllheim – automatisch Jugendticket über den RVF, RVL Abo muss schriftlich bis spätestens 10.02.2023 gekündigt werden um eine Doppelabbuchung zu vermeiden.

    _______________________________________________

    Auszubildende / FSJ / FöJ / BFD erhalten das JugendticketBW über den Verbund, in dem ihr Wohnsitz liegt.

    Das Bestellverfahren im RVL wird bis zum Schuljahresende Sommer 2023 beibehalten und dann zum nächsten Schuljahr ebenfalls durch das Jugendticket ersetzt.

    Das Nachbarkarten-Abo wird ebenfalls durch das JugendticketBW ersetzt. Die Nachbarkarte als Monatskarte / NachbarkarteMonat gibt es weiterhin.

    Das RVL-JugendticketBW erhalten künftig alle, die im RVL Gebiet eine Schule oder Hochschule besuchen, egal wo sie in BW wohnen.

    Bezugsberechtigte Jugendliche bis zum 21. Geburtstag, die nicht Schüler oder Studierende  sind, müssen ihren Hauptwohnsitz im RVL-Gebiet haben, ebenso alle Auszubildenden / FSJ / FöJ / BFD bis zum 27. Geburtstag.

    Wir freuen uns über alle, die infolge JugendTicketBW nachhaltige Mobilitätsangebote nutzen und auf Bus und Bahn setzen. Noch mehr freuen wir uns, wenn wir Sie darüber hinaus langfristig als Kunden für den ÖPNV gewinnen können.

    Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Verkehrsministerium BW

    RVL GmbH, Dezember 2022