Vielseitig wie die Region

Mobilitätsgarantie

Mobilitätsgarantie

Falls Sie Ihr Fahrtziel im RVL-Gebiet aufgrund von Fahrtausfall oder Verspätung eines Verbundunternehmens im RVL mehr als 30 Minuten später erreichen, erstattet Ihnen der RVL die anfallenden Taxikosten.

Voraussetzung hierfür ist, dass Sie eine gültige Zeitkarte für Erwachsene:

(RegioCard, RegioCard Jahr, RegioCardPlus, JobTicket, meinRVL ErwachsenenAbo, meinRVL SeniorenAbo, RVL-Deutschlandticket)

besitzen und keine Fahrtalternative mit Bus und Bahn gegeben war.

Höhere Gewalt ist ausgeschlossen.

Die maximale Erstattung von Taxikosten beträgt:

  • 50,00
    (bei vorhandenem meinRVL Abo, RegioCard Jahr)
  • 35,00
    (bei vorhandener RegioCard und RegioCard Plus / light)

Hier können Sie sich das Formular für den Erstattungsantrag runterladen: » Antragsformular

Gleichwohl kann es immer mal zu unterschiedlichen Ansichten kommen. Der RVL ist Mitglied der söp, der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personen­verkehr. An diese können Sie sich wenden, wenn Sie mit einer Antwort, einer Erklärung oder einem Einigungsvorschlag zu Ihrer Beschwerde nicht einver­standen sind. Die von der Bundesregierung anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle prüft Ihr Anliegen und erarbeitet – für Sie kostenfrei – eine Schlichtungsempfehlung zur einvernehmlichen und außer­gerichtlichen Streitbeilegung.

Kontakt: söp_Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, Fasanenstr. 81, 10623 Berlin, www.soep-online.de)

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